Information vom BKFV
So lauft die Einführung vom Hegebeitrag Das Wichtigste in Kürze Für den Kauf eines bernischen Jahrespatentes erhebt der Kanton ab 2020 einen Hegebeitrag von 50 Franken. 70 Prozent der Hegebeiträge gehen an den BKFV und seine Vereine, welche Bewirtschaftungs- und Hegemassnahmen durchführen. Die restlichen 30 Prozent fließen an den Kanton für den Verwaltungsaufwand und zusätzliche fischereiwirtschaftliche Hegemassnahmen. Von der Zahlung des Hegebeitrags befreit sind insbesondere alle Mitglieder des BKFV sowie Mitglieder von Vereinen, deren Leistungsnachweissystem betreffend Hegearbeit vom FI genehmigt worden ist. Im Einführungsjahr 2020 profitieren alle Personen, die im Jahr 2019 BKFV-Mitglied sind. Das BKFV-Mitglied erbringt den Nachweis beim Kauf des Patentes mit seiner persönlichen Mitgliedernummer. Die persönliche Nummer ist mit der Adresse auf dem BKFV-Info ausgedruckt und kann bei Verlust beim Adressverantwortlichen des Vereins nachgefragt werden. Quelle mit noch mehr Infos dazu: www.bkfv-fcbp.ch Fischerpatente des Kanton Bern Alle wichtigen Informationen zum Bezug von Fischerpatenten sind auf der Homepage des Kanton Bern ersichtlich. Diese können online oder in verschiedenen Fischerei-Geschäften in der Region bezogen werden |